
Der Erbe kann bei dem Nachlassgericht die Erteilung eines Zeugnisses über das von ihm beanspruchte Erbrecht, das heißt einen Erbschein beantragen. Dieser dient zum Nachweis seiner Erbenstellung gegenüber Privatpersonen, Behörden und Gerichten.
Durch den Erbschein wird der Erbe nicht erst Erbe, sondern der Erbschein dient zum Nachweis für Dritte.
Der Erbschein wird nur auf Antrag erteilt.
Eine bestimmte Frist zur Beantragung des Erbscheins ist nicht einzuhalten.